Grafik Häuser teilen sich Strom
Branchen-News FAQ von SMP Solar

Energy Sharing (§ 42c EnWG): Das gilt jetzt

Energy Sharing: Solarstrom mit Nachbarn teilen – was seit Juni 2026 gilt

Solarstrom vom eigenen Dach an die Nachbarn, den Sportverein oder den Handwerksbetrieb um die Ecke weitergeben – das ist seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland erlaubt, und zwar über das öffentliche Stromnetz. Die Regeln stehen in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hier lesen Sie, was Energy Sharing ist, wer mitmachen darf, was es heute noch bremst und wie es sich von Mieterstrom unterscheidet.

Kurz gesagt

  • Seit 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing ermöglichen.
  • Erzeugung und Verbrauch müssen im selben Netzgebiet liegen. Ab Juni 2028 kommen angrenzende Netzgebiete dazu.
  • Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen voll an. Energy Sharing ist deshalb vor allem ein Gemeinschaftsmodell und kein Sparmodell.
  • Jede Verbrauchsstelle braucht eine viertelstündliche Messung, in der Praxis ein Smart Meter.
  • In der Praxis läuft die Umsetzung bei vielen Netzbetreibern gerade erst an.

     

Was ist EnergySharing?

Beim Energy Sharing betreibt eine Gemeinschaft eine Erneuerbare-Energien-Anlage, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, und teilt den Strom unter ihren Mitgliedern auf. Anders als beim Mieterstrom bleibt der Strom nicht im Gebäude. Er fließt über das öffentliche Netz zu Verbrauchern in der Nachbarschaft. Die Idee stammt aus dem EU-Recht zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Deutschland setzt sie mit § 42c EnWG um.

 

Was seit 1. Juni 2026 gilt

  • Netzbetreiber müssen mitmachen. Seit dem 1. Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen und die Abwicklung über eine Plattform anzubieten.
  • Räumlicher Rahmen. Anlage und Verbrauchsstellen müssen im Bilanzierungsgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen. Ab dem 1. Juni 2028 dürfen auch direkt angrenzende Gebiete einbezogen werden.
  • Messung. Anlage und jede Verbrauchsstelle brauchen eine Messung im 15-Minuten-Takt. So lässt sich zuordnen, wer wann wie viel geteilten Strom bekommen hat.
  • Reststrom. Die Anlage deckt den Bedarf nicht jederzeit. Jedes Mitglied hat deshalb weiter einen eigenen Stromvertrag für den Rest. Den Anbieter dafür darf der Anlagenbetreiber nicht vorschreiben.
  • Überschuss. Strom, den niemand in der Gemeinschaft abnimmt, wird wie bisher eingespeist und vergütet.

Wer mitmachen darf

Eine Anlage für Energy Sharing betreiben dürfen Privatpersonen, Gemeinschaften wie Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen, solange der Betrieb nicht überwiegend gewerblichen Zwecken dient. Strom beziehen können private Haushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Große Unternehmen sind ausgeschlossen. Für kleine Anlagen gelten vereinfachte Pflichten.

 

Energy Sharing, Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Alle drei Modelle regeln, wie Solarstrom an andere weitergegeben wird. Der Unterschied liegt vor allem darin, ob der Strom das Gebäude verlässt.

 

 Mieterstrom (§ 42a)Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b)Energy Sharing (§ 42c)
Wo fließt der Strom?im Gebäudeim Gebäudeüber das öffentliche Netz
Vollversorgung nötig?janeinnein
Netzentgelte auf geteilten Stromneinneinja, in voller Höhe
Typisch fürVermieter, WohnungsunternehmenEigentümergemeinschaften, MehrparteienhäuserNachbarschaften, Vereine, Kommunen

 

Für ein Mehrparteienhaus sind Mieterstrom oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung heute meist die wirtschaftlichere Wahl, weil keine Netzentgelte anfallen. Energy Sharing öffnet die Tür über die Grundstücksgrenze hinaus.

 

Was Energy Sharing heute noch bremst

  • Volle Netzentgelte. Der geteilte Strom trägt Netzentgelte, Umlagen und Abgaben in voller Höhe, obwohl er oft nur wenige hundert Meter fließt. Andere EU-Länder gewähren hier Nachlässe, Deutschland bisher nicht.
  • Smart Meter. Ohne viertelstündliche Messung an jeder Stelle geht es nicht. Der Einbau hängt vom Messstellenbetreiber ab.
  • Netzbetreiber im Aufbau. Viele Netzbetreiber bauen ihre Plattformen und Abläufe gerade erst auf. Fragen Sie früh nach, wie weit Ihr Netzbetreiber ist.
  • Organisation. Eine Gemeinschaft braucht klare Regeln: Wer betreibt die Anlage, wie wird der Strom aufgeteilt, wie wird abgerechnet?

Für wen sich die Vorbereitung jetzt lohnt

Energy Sharing ist noch kein Selbstläufer. Wer aber ohnehin eine neue Anlage plant, sollte sie so auslegen, dass sie später mitmachen kann:

  • Hausbesitzer mit großem Dach und Nachbarn, die gern Solarstrom beziehen würden
  • Vereine, Kirchengemeinden und Kommunen mit eigenen Dachflächen
  • Bürgerenergiegenossenschaften
  • kleine Betriebe, die Strom aus der Nachbarschaft beziehen möchten

So unterstützen wir Sie

SMP Solar plant und baut seit 2002 Photovoltaikanlagen in Mitteldeutschland und setzt Mieterstrom sowie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Praxis um. Wir prüfen mit Ihnen, welches Modell heute zu Ihrem Gebäude passt, und planen Ihre Anlage so, dass sie für Energy Sharing vorbereitet ist.

Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie uns, wo Ihr Gebäude steht und wen Sie mitversorgen möchten. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

 

Stand: 28.09.2026. Quellen: GÖRG, 13.04.2026, Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), 02.03.2026, DGS, 03.06.2026.

Häufige Fragen (FAQ)

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.

Partner­programme
Contracting mit SMP & Fronius!
Logo Bullfinch
Logo von Grenke
Hersteller &
Händler
Logo von IBC Solar

Wir sind Sponsor von

SC DHfK Leipzig e.V.Logo SV Schladen

Unser Umwelt-Engagement

Der gruene PunktPrima KlimaKlima Bonus

Ausgezeichnet:

Siegel Erster Platz Kundenzufriedenheit
 
Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen Cookies erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Die Cookies helfen uns, unser Angebot zu optimieren. Vielen Dank!

Ich akzeptiere alle Cookies Nur essenzielle Cookies akzeptieren Individuelle Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen zu allen verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder nur bestimmte Cookies auswählen. Alle Cookies werden anonymisiert.

Zurück | Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Funktionale Cookies (1)

Diese Cookies sind für die korrekte Funktion der Seite zwingend erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen

Externe Medien (2)

Externe Medien wie Google-Karten und Videos werden aus Datenschutzgründen standardmäßig blockiert. Mit Hilfe dieser Cookies können Sie die Medien dauerhaft freischalten.

Cookie-Informationen anzeigen

Statistik und Marketing (2)

Diese Cookies dienen der Analyse von Nutzerverhalten und helfen uns, die Besucher unserer Website besser zu verstehen.

Cookie-Informationen anzeigen