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Branchen-News

EnergySharing in Deutschland

Einordnung, Rechtsrahmen und Perspektiven (Stand 2026)

 

Was bedeutet EnergySharing?

EnergySharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom innerhalb klar definierter Gruppen – etwa in Quartieren, Energiegemeinschaften oder regionalen Zusammenschlüssen. Der Begriff stammt nicht aus dem deutschen Energierecht, sondern aus dem europäischen Rechtsrahmen für sogenannte Renewable Energy Communities.

Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien lokal zu erzeugen und gemeinschaftlich zu nutzen, ohne dass klassische Lieferantenmodelle oder der freie Strommarkt im Vordergrund stehen. EnergySharing ist damit kein einzelnes Produkt, sondern ein ordnungspolitisches Zielbild für ein dezentrales Energiesystem.

 

Europäischer Ursprung: Renewable Energy Communities

Die Grundlage für EnergySharing liegt in den europäischen Erneuerbaren-Richtlinien (RED II und RED III). Diese sehen ausdrücklich vor, dass Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen Energiegemeinschaften bilden können, um erneuerbare Energie gemeinschaftlich zu erzeugen, zu nutzen und zu organisieren.

Zentrale Merkmale dieser europäischen Definition:

  • offene und freiwillige Beteiligung
  • lokale bzw. regionale Verankerung
  • kein primär kommerzielles Gewinnziel
  • Fokus auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Vorteile

Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen und dezentrale Strukturen systematisch zu stärken.

 

Status in Deutschland (Stand 2026)

In Deutschland ist EnergySharing politisch anerkannt, aber noch nicht vollständig in nationales Recht überführt. Zwar existieren bereits einzelne Bausteine – etwa Mieterstrommodelle oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung –, ein umfassender, eigenständiger Rechtsrahmen für EnergySharing besteht derzeit jedoch nicht.

Behörden und Fachinstitutionen wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur haben mehrfach betont, dass:

  • europäische Vorgaben umzusetzen sind,
  • bestehende Markt- und Netzstrukturen berücksichtigt werden müssen,
  • und regulatorische Anpassungen schrittweise erfolgen.

EnergySharing gilt damit als Zielbild in Entwicklung, nicht als frei nutzbares Standardmodell.

 

Abgrenzung zu bestehenden Modellen

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist eine klare Abgrenzung entscheidend:

EnergySharing

  • europäisches Leitkonzept
  • gemeinschaftlich, nicht primär marktorientiert
  • derzeit noch ohne vollumfängliche nationale Umsetzung

Mieterstrom

  • klar geregelt im EEG
  • Gebäude- und standortgebunden
  • wirtschaftlich und rechtlich etabliert

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

  • jüngere nationale Regelung
  • Vereinfachung innerhalb eines Gebäudes
  • kein klassisches EnergySharing im EU-Sinn

EnergySharing geht konzeptionell über diese Modelle hinaus, ersetzt sie aber aktuell nicht.

 

Politische und wissenschaftliche Einordnung

Wissenschaftliche Institutionen wie das Fraunhofer ISE und Thinktanks wie Agora Energiewende bewerten EnergySharing als:

  • systemisch sinnvoll für ein dezentrales Energiesystem,
  • potenziell netzentlastend,
  • gesellschaftlich akzeptanzfördernd.

Gleichzeitig wird betont, dass Netzentgelte, Abrechnungssysteme und Verbraucherschutz neu gedacht werden müssen, bevor EnergySharing flächendeckend umgesetzt werden kann.

 

Warum sich Vorbereitung trotzdem lohnt

Auch ohne abschließenden Rechtsrahmen beschäftigen sich Kommunen, Wohnungsunternehmen und Projektentwickler bereits intensiv mit EnergySharing. Gründe dafür sind:

  • lange Planungs- und Entscheidungszyklen,
  • notwendige Anpassungen bei Mess- und Abrechnungskonzepten,
  • strategische Vorbereitung auf zukünftige Gesetzesänderungen.

EnergySharing ist damit kein kurzfristiger Trend, sondern eine mittel- bis langfristige Strukturfrage der Energiewende.

 

Rolle von SMP Solar

SMP Solar versteht sich in diesem Kontext nicht als Anbieter eines fertigen EnergySharing-Produkts, sondern als technischer und konzeptioneller Partner. Wir begleiten Projekte:

  • analytisch und vorbereitend,
  • mit Fokus auf bestehende rechtssichere Modelle,
  • und mit Blick auf zukünftige regulatorische Entwicklungen.

Unser Anspruch ist es, realistische Perspektiven aufzuzeigen – ohne rechtliche Grauzonen und ohne Versprechen, die derzeit nicht belastbar sind.

Häufige Fragen zu EnergySharing Frühjahr 2026

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