Hinweise zum Batteriegesetz
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.