FAQ – Repowering kurz erklärt
Verliere ich meine EEG-Vergütung beim Modultausch?
Nein. Wenn Sie nur bis zur bisherigen Leistung ersetzen, bleibt die Vergütung bestehen. Mehrleistung gilt als neue Anlage.
Muss ich das Repowering anmelden?
Ja. Jede Änderung muss im Marktstammdatenregister registriert und mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Welche Normen gelten?
Für Anschlüsse sind die VDE-AR-N 4105/4110 maßgeblich, für Errichtung u. a. die DIN VDE 0100-712.
Was passiert nach dem Ende der Förderung?
Ihre Anlage kann weiterbetrieben werden. Sie erhalten dann den Marktwert Solar (Börsenpreis-basiert) oder nutzen Eigenverbrauch/Verträge mit Direktvermarktern.
Was mache ich mit alten Modulen?
Diese müssen über Sammelstellen oder Hersteller zurückgegeben werden – Recycling ist gesetzlich geregelt.
Fazit
Repowering ist eine echte Chance, ältere Solaranlagen wieder wirtschaftlich zu machen und die Energiewende aktiv voranzutreiben. Wer rechtliche Vorgaben beachtet, den Netzbetreiber frühzeitig einbindet und die Wirtschaftlichkeit prüft, profitiert von mehr Leistung, höherem Eigenverbrauch und moderner Technik.
Quellen (Auswahl)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023, §38h, §51, §100) – gesetze-im-internet.de
- Clearingstelle EEG/KWKG – FAQ zu Repowering, Austausch, Post-EEG-Regelungen
- Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister, Post-EEG-Informationen, §14a EnWG
- Fraunhofer ISE – Photovoltaics Report, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik
- Netztransparenz.de (ÜNB) – Marktwert Solar (Jahres- und Monatswerte)
- VDE/FNN – VDE-AR-N 4105/4110, DIN VDE 0100-712, VDE-AR-E 2510-2 (Speicher)
- Umweltbundesamt – Recycling und Rücknahme von PV-Modulen (ElektroG)
- PVGIS (EU-JRC) – Standorterträge und Simulationen





