Wecker Sinnbild Einspeisevergütung
FAQ

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Die Einspeisevergütung macht Photovoltaikanlagen für viele attraktiv, indem sie Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Informationen zu aktuellen Vergütungssätzen, steuerlichen Vorteilen und der Zukunft der Einspeisevergütung. Erfahren Sie, wie Sie durch Eigenverbrauch und Solarstrom Ihre Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen können.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung, eingeführt 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), fördert erneuerbare Energien in Deutschland. Hier wird der Strom der privat erzeugt wird und ins öffentliche Netz eingespeist wird vergütet, z.B. als PV-Einspeisevergütung (Photovoltaik-Einspeisevergütung). Sie garantiert für 20 Jahre einen festen Preis für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Dieser fixe Preis senkt das Investitionsrisiko und unterstützt den Ausbau von Photovoltaik (PV)-Anlagen. Bezahlt wird die Vergütung vom Netzbetreiber, der den Strom abnimmt und verkauft.

Aktuelle Vergütungssätze

Die Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich. Derzeit liegt sie bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde, im Vergleich zu rund 50 Cent zu Beginn des Programms. Ab dem 1. August 2024 wird die Vergütung um einen Prozentpunkt alle sechs Monate sinken. Da sich die Sätze jedes halbe Jahr ändern könnte man hier also von der Einspeisevergütung 2024 reden. Bei Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 liegen die Sätze also aktuell bei:

  • Bis 10 kWp:
    • Mit Eigenverbrauch: 8,03 Cent/kWh
    • Ohne Eigenverbrauch: 12,73 Cent/kWh
  • 10 kWp bis 40 kWp:
    • Mit Eigenverbrauch: 6,95 Cent/kWh
    • Ohne Eigenverbrauch: 10,68 Cent/kWh
  • 40 kWp bis 100 kWp:
    • Mit Eigenverbrauch: 5,68 Cent/kWh
    • Ohne Eigenverbrauch: 10,68 Cent/kWh

Warum sinkt die Vergütung?

Die Einspeisevergütung sinkt, um den gesunkenen Kosten für PV-Anlagen Rechnung zu tragen. Die Degression soll auch den Ausbau erneuerbarer Energien steuern und Anreize für neue Anlagen schaffen. Mit dem Osterpaket wurde die Degression vorübergehend ausgesetzt, um den Ausbau weiter zu fördern.

Berechnung der Einspeisevergütung

Für eine 12 kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung erhält man die Vergütung wie folgt: Die ersten 10 kWp werden zu 8,03 Cent/kWh vergütet, die verbleibenden 2 kWp zu 6,95 Cent/kWh. Der Durchschnittspreis beträgt damit etwa 7,85 Cent/kWh.

Anmeldung und Auszahlung

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister. Ein Zweirichtungszähler ist erforderlich, um den eingespeisten und entnommenen Strom zu messen. Der Netzbetreiber zahlt entweder monatliche Abschläge oder rechnet jährlich ab, basierend auf den Zählerständen.

Steuerliche Aspekte

Seit Januar 2023 sind Einkünfte aus PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommenssteuer befreit. Auch die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation der Anlage sowie auf Zusatzkomponenten entfällt, sofern die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?

Die Einspeisevergütung hat an Attraktivität verloren, da der Preis gesenkt wurde. Heute ist es oft wirtschaftlicher, den erzeugten Strom selbst zu nutzen und nur den Überschuss einzuspeisen. Ein Energiemanagementsystem kann helfen, den Eigenverbrauch zu optimieren.

Balkonkraftwerke und Einspeisevergütung

Für Balkonkraftwerke bis 600 Watt Leistung gibt es keine Einspeisevergütung. Diese kleinen Anlagen sind eher darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist, aber ohne zusätzliche Vergütung.

Zukunft der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird weiterhin an die Marktentwicklung angepasst. Auch bei niedrigeren Vergütungssätzen können PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sein. Weitere Anpassungen sind zu erwarten, um die Förderung an den Fortschritt im Energiewandel anzupassen.

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