Einspeisevergütung für Photovoltaik: Das gilt aktuell
Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins Netz einspeisen, zahlt Ihnen der Netzbetreiber eine feste Vergütung. Wie hoch sie ist, hängt davon ab, wann Ihre Anlage in Betrieb geht, wie groß sie ist und ob Sie einen Teil des Stroms selbst nutzen. Hier finden Sie die aktuellen Sätze, ein Rechenbeispiel und einen sachlichen Blick auf das, was ab 2027 geplant ist.
Kurz gesagt
Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch gibt es aktuell 7,70 Cent pro Kilowattstunde.
Der Satz gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, und dann für 20 Jahre.
Wirtschaftlich zählt heute vor allem der Strom, den Sie selbst verbrauchen.
Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung größere Änderungen. Beschlossen ist das noch nicht.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die Ihre Anlage ins öffentliche Netz abgibt. Maßgeblich ist der Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt. Er bleibt dann für 20 Jahre gleich.
Die aktuellen Sätze
Für Solaranlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026, in Cent pro Kilowattstunde:
Anlagengröße
Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch)
Volleinspeisung
bis 10 kWp
7,70
12,22
10 bis 40 kWp
6,66
10,24
40 bis 100 kWp
5,44
10,24
Quelle: Bundesnetzagentur. Die Sätze werden regelmäßig abgesenkt, zuletzt zum 1. August 2026 um 1 Prozent.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung nutzen Sie Ihren Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Das ist für die meisten Einfamilienhäuser der Normalfall. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher. Das kann sich zum Beispiel für eine zusätzliche Dachfläche lohnen, deren Strom Sie nicht selbst brauchen. Welches Modell passt, rechnen wir mit Ihnen durch.
So wird bei größeren Anlagen gerechnet
Bei Anlagen über 10 kWp wird anteilig vergütet. Beispiel für eine Anlage mit 12 kWp in Teileinspeisung:
10 kWp × 7,70 Cent
2 kWp × 6,66 Cent
ergibt im Durchschnitt rund 7,53 Cent pro eingespeister Kilowattstunde
Speist diese Anlage im Jahr zum Beispiel 5.000 kWh ein, sind das rund 376 Euro.
Was sich 2025 geändert hat
Seit dem 25. Februar 2025 gilt für neue Anlagen das Solarspitzengesetz. Anlagen ab 7 kWp brauchen einen Smart Meter und eine Steuerbox. Bis beides eingebaut ist, dürfen sie höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. In Zeiten negativer Börsenpreise gibt es für neue Anlagen keine Vergütung, diese Zeit wird am Ende angehängt. Mehr dazu in unserem Ratgeber Wann benötigen Sie einen neuen Stromzähler?
Was ab 2027 geplant ist
Die aktuellen Sätze beruhen auf dem EEG 2023, das bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist. Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung eine Reform: Die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen soll entfallen und für eine Übergangszeit von bis zu 36 Monaten durch eine reduzierte Zahlung ersetzt werden.
Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Details können sich noch ändern. Nach den bisherigen Plänen betrifft die Reform nur neue Anlagen. Wer vorher in Betrieb geht, behält den Satz, der bei Inbetriebnahme galt. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die Regeln feststehen.
Und die Steuern?
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer befreit, bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohneinheit. Beim Kauf einer Anlage für ein Wohngebäude fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer an, auch nicht auf den Speicher und die Montage.
Lohnt sich Photovoltaik trotzdem?
Die Einspeisevergütung ist heute vor allem ein Zubrot. Den größten Wert hat der Solarstrom, den Sie selbst nutzen, denn jede Kilowattstunde vom eigenen Dach müssen Sie nicht beim Stromanbieter kaufen. Ein Speicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe erhöhen diesen Anteil.
So unterstützen wir Sie
SMP Solar plant und baut seit 2002 Photovoltaikanlagen in Mitteldeutschland. Wir rechnen mit Ihnen durch, wie viel Ihre Anlage selbst nutzt und einspeist, und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Ihr nächster Schritt:Fordern Sie ein Angebot an. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung für Ihr Dach.
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