Haus mit teilweise montierter Solaranlage, einige Module fehlen noch, daneben ein Werkzeugkoffer
von Christian Meißner

Solarfirma insolvent oder Anlage nicht fertig? So geht es jetzt weiter

Die Module sind auf dem Dach, aber die Anlage läuft nicht. Oder sie läuft, doch Ihr Ansprechpartner ist plötzlich nicht mehr erreichbar. Wenn ein Solaranbieter Insolvenz anmeldet, stehen Kundinnen und Kunden vor vielen Fragen. Die gute Nachricht: Fast immer lässt sich eine Lösung finden. Hier lesen Sie, was Sie jetzt tun sollten und wie wir Ihnen helfen können.

 

Kurz gesagt

  • Ein Insolvenzantrag heißt nicht, dass sofort alles stillsteht. Oft läuft der Betrieb unter einem vorläufigen Insolvenzverwalter erst einmal weiter.
  • Zahlen Sie nur für Leistungen, die tatsächlich erbracht sind, und unterschreiben Sie keine Abnahme für eine Anlage, die nicht fertig ist.
  • Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher bleiben bestehen, denn sie gelten gegenüber dem Hersteller.
  • Wir stellen halbfertige Anlagen fertig, melden sie beim Netzbetreiber an und übernehmen auf Wunsch Service und Wartung, auch für Anlagen, die wir nicht selbst gebaut haben.

     

Insolvenzantrag heißt nicht sofort Stillstand

Nach einem Insolvenzantrag setzt das Gericht in der Regel zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Seine Aufgabe ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und den Geschäftsbetrieb möglichst gemeinsam mit dem Unternehmen fortzuführen. Diese Phase kann bis zu drei Monate dauern. Erst danach entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Für Sie bedeutet das: Es ist gut möglich, dass Ihr Auftrag noch erfüllt wird. Oft meldet sich das Unternehmen in dieser Phase bei seinen Kunden. Es kann aber auch sein, dass ein Projekt liegen bleibt. Warten Sie deshalb nicht einfach ab, sondern gehen Sie die folgenden Schritte.
 

Die wichtigsten Schritte

  1. Nur Erbrachtes bezahlen. Zahlen Sie nur für Leistungen, die tatsächlich erbracht sind, und keine Vorauszahlungen für Arbeiten, die noch ausstehen. Unterschreiben Sie keine Abnahme oder Fertigstellungsbestätigung, solange die Anlage nicht fertig ist. Haben Sie die Anlage über einen Kredit finanziert, stellen Sie die Raten nicht eigenmächtig ein, sondern klären Sie das mit Ihrer Bank und im Zweifel mit einer Beratung.
  2. Unterlagen sichern. Legen Sie alles zusammen: Vertrag, Angebot, Rechnungen, Zahlungsbelege, Datenblätter und Seriennummern der Komponenten, Garantieurkunden, Schriftverkehr, Unterlagen zur Netzanmeldung. Machen Sie Fotos vom aktuellen Stand auf dem Dach, im Keller und am Zählerschrank.
  3. Insolvenzverwalter herausfinden. Gericht, Aktenzeichen und den (vorläufigen) Insolvenzverwalter finden Sie im amtlichen Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  4. Schriftlich eine Frist setzen. Ist Ihre Anlage nicht fertig, setzen Sie Ihrem Anbieter schriftlich eine angemessene Frist zur Fertigstellung. Der Insolvenzantrag allein ersetzt diese Frist nicht. Was Sie nach Ablauf der Frist tun können, etwa vom Vertrag zurücktreten oder einen anderen Betrieb beauftragen, klären Sie am besten mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Nach der Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er noch nicht vollständig erfüllte Verträge weiterführt (§ 103 Insolvenzordnung). Sie können ihn auffordern, sich dazu zu erklären.
  5. Forderungen anmelden. Haben Sie Geld gezahlt, ohne die Leistung zu bekommen, melden Sie Ihre Forderung nach der Eröffnung des Verfahrens beim Insolvenzverwalter an, nicht beim Gericht. Die Frist dafür steht im Eröffnungsbeschluss.
  6. Garantiefälle direkt beim Hersteller melden. Bei einem Defekt an Modulen, Wechselrichter oder Speicher wenden Sie sich mit Seriennummer und Kaufdatum direkt an den Hersteller.
  7. Bei rechtlichen Fragen beraten lassen. Die Verbraucherzentralen und Fachanwälte helfen weiter, etwa wenn es um Rücktritt oder Rückzahlung geht.

Wichtig: Beauftragen Sie einen anderen Betrieb erst, wenn die Frist abgelaufen und geklärt ist, wie es mit Ihrem bisherigen Vertrag weitergeht. So vermeiden Sie doppelte Kosten und Streit um bereits gelieferte Teile. Wir helfen Ihnen dabei, die Lage technisch einzuschätzen.

 

Was wird aus Garantie und Gewährleistung?

Herstellergarantie: Sie besteht direkt zwischen Ihnen und dem Hersteller der Module, des Wechselrichters oder des Speichers. Die Insolvenz Ihres Installateurs ändert daran nichts.

Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel an der Montage gilt gegenüber Ihrem Installateur. Ist er insolvent, lässt sie sich in der Praxis oft kaum noch durchsetzen. Mängel sollten Sie trotzdem schriftlich melden und dokumentieren.

 

Wenn Ihre Anlage nicht fertig ist

Typische Situationen, die wir sehen:

  • Die Module sind montiert, aber Wechselrichter oder Speicher fehlen.
  • Die Anlage ist aufgebaut, aber nicht beim Netzbetreiber angemeldet oder nicht in Betrieb genommen.
  • Der Zählerschrank ist noch nicht umgebaut oder der neue Zähler fehlt.
  • Die Anlage läuft, aber Unterlagen, Abnahme oder Eintrag im Marktstammdatenregister fehlen.

Damit Ihre Anlage sicher ans Netz geht, muss ein eingetragener Elektrofachbetrieb sie prüfen und in Betrieb nehmen. Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

 

Wenn Ihre Anlage läuft, aber der Service fehlt

Auch fertige Anlagen brauchen einen Ansprechpartner: bei Störungen, für die Wartung, für Fragen zum Monitoring oder wenn später ein Speicher oder eine Erweiterung dazukommen soll. Wir übernehmen die Betreuung von Anlagen, die wir nicht selbst gebaut haben.

 

So unterstützen wir Sie

SMP Solar plant und baut seit 2002 Photovoltaikanlagen, über 8.000 Anlagen sind es inzwischen. Als Familienunternehmen sind wir in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, im südlichen Niedersachsen, in Oberfranken, in Berlin und im südlichen Brandenburg sowie in Koblenz und im Westerwald für Sie da.

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schicken uns Ihre Unterlagen und Fotos, wir sagen Ihnen, wie es um Ihre Anlage steht und was zu tun ist.
  • Prüfung vor Ort: Wir sehen uns die Anlage an, von den Modulen bis zum Zählerschrank. Die Kosten dafür nennen wir Ihnen vorab.
  • Fertigstellung: Wir bauen fehlende Teile ein, nehmen die Anlage in Betrieb und bringen sie ans Netz.
  • Anmeldung: Wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und helfen beim Eintrag ins Marktstammdatenregister.
  • Service und Wartung: Wir betreuen Ihre Anlage auch danach, bei Störungen und in der Wartung.
  • Speicher und Erweiterung: Wenn gewünscht, rüsten wir einen Speicher nach oder erweitern die Anlage.

 

Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie uns über das Kontaktformular (https://www.smp-solar.de/kontakt) mit dem Stichwort „Anlage übernehmen“ oder rufen Sie uns an: 0341 478 473 00. Legen Sie am besten gleich Fotos und Ihren Vertrag bei, dann können wir schnell einschätzen, wie wir helfen können.

 

 

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

 

Stand: Oktober 2026. Quellen: IHK Darmstadt, „Insolvenz des Geschäftspartners“ (https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/beraten-und-informieren/krisenbewaeltigung/insolvenz/insolvenz-des-geschaeftspartners-5008684); Insolvenzordnung § 103 (https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html) und § 174 (https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__174.html); Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hinweise bei Insolvenz eines PV-Anbieters, 12.08.2026 (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/photovoltaikanlagen-anbieter-priwatt-gmbh-muss-vorlaeufige-insolvenz-anmelden-120356); photovoltaik.info, „PV-Anbieter insolvent: Was wird aus Garantie & Gewährleistung?“, 29.05.2026 (https://www.photovoltaik.info/insolvenz-pv-anbieter-garantie-gewaehrleistung/); Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de); Niederspannungsanschlussverordnung § 13 (https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html); Bürgerliches Gesetzbuch § 323 (Rücktritt nach Fristsetzung, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html) und § 640 (Abnahme, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html).

Häufige Fragen zur Fertigstellung von Solaranlagen

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