Pressemeldung

Sachsen fördert dezentrale Speicher mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 75%

Sachsen fördert Investitionen in dezentrale Speicher für Strom aus erneuerbaren Energien – also Photovoltaikanlagen. Anlagebetreiber sollen dadurch einen Anreiz erhalten, den produzierten Strom zwischenzuspeichern und möglichst selbst zu verbrauchen, statt ihn unmittelbar ins Stromnetz einzuspeisen.

Über das neue Förderprogramm „Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung“ stehen für die Jahre 2013 und 2014 in Summe 3 Millionen EUR zur Verfügung. Damit werden Investitionen in dezentrale Stromspeicher an Photovoltaikanlagen und in Brennstoffzellenheizgeräte bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Nennleistung der entsprechenden Erzeugungsanlage.

Grundsätzlich wird es wohl zwei Varianten der Förderung geben:

Bei Variante A kann der Betreiber bis zu 50 Prozent nicht rückzahlbaren Zuschuss auf den Speicher beantragen, wenn er nur 40 Prozent der Nennleistung der Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeist und sich nach EEG vergüten lässt. Den Rest (60%) speichert er dann für seinen Eigenverbrauch in seinem dezentralen Stromspeicher. Zusätzlich können sog. Innovationsboni für mit dem Speicher installierte innovative Management- und Steuerungssysteme (10% zusätzlicher Zuschuss mgl.) sowie für innovative Monitoringsysteme, die spezielle Kriterien erfüllen müssen (nochmals 10% zusätzlicher Zuschuss mgl.) beantragt werden. Auch für die Speichersysteme selbst wird es im Förderprogramm spezielle Kriterien (z.B. Mindest-Entladeleistung je Stunde) geben. Die Speicher müssen in unmittelbarer Nähe zur PV-Anlage bzw. bei Neuanlagen mit der PV-Anlage zusammen errichtet werden.

Bei Variante B verzichtet der Betreiber ganz auf eine EEG-Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz. Bei dieser Variante erhalten Betreiber in einer begrenzten Anzahl von speziellen Modellvorhaben (Kriterien noch offen!) einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent sowie max. 50.000 EUR für die entsprechende Speicher-Anlage einschließlich der Photovoltaikanlage.
redakt. Anm.: Dies bedeutet demnach wohl, dass hier die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss die gesamten Anlagen-Investition inkl. Speicher ist!

Die Förderanträge für das Programm „Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung“ können bereits seit 01.10.2013 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) – Förderbank gestellt werden. Stand heute (08.10.2013) stehen das spezielle Merkblatt und damit die detaillierten Förderbedingungen für das sächsische Speicherförderprogramm noch nicht zur Verfügung.

Der Zuschussantrag wird dann jedoch über den SAB-Antragsvordruck für das EuK-Programm (Energie und Klimaschutz) an die SAB mit den hier benannten Anlagen zu richten sein. Wichtig ist (wie immer bei Förderanträgen), dass vor Antragsbewilligung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Bei eiligen Vorhaben kann man sich hier vor Bewilligung jedoch den sog. “vorzeitigen Vorhabensbeginn” von der SAB schriftlich bestätigen lassen.

Die aktualisierten Informationen der SAB finden Sie dann hier.

Quellen:
www.sachsen.de
www.sab.sachsen.de