
Achtung: EEG-Novelle kann auch rückwirkend in Kraft treten
In diesem Zusammenhang weist der BSW-Solar darauf hin, dass eine rasche politische Einigung bereits bis Mitte Mai 2012 umgesetzt werden könnte und - wie bereits in vergangenen EEG-Novellen erfolgt - auch ein rückwirkendes Inkrafttreten von Förderänderungen, z.B. zum 1. April 2012, derzeit nicht auszuschließen ist. Der BSW-Solar wird sich für ausreichende Übergangsfristen für laufende Projektvorhaben einsetzen. In der Vergangenheit wurden bei EEG-Änderungen Stichtage für Übergangsfristen in der Regel an politische Entscheidungstermine wie etwa den Kabinettsbeschluss geknüpft, der für die nun geplante Änderung bereits im Laufe des Februars 2012 erfolgen könnte. Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen wiederholt durchblicken lassen, auf ein schnelles Wirksamwerden der erneuten EEG-Novelle hinwirken zu wollen, um die erwarteten Vorzieheffekte in den ersten Monaten dieses Jahres zu begrenzen.